Eine Auszeichnung mit dem Bayerischen Exportpreis setzt voraus, dass auch die für das Unternehmen handelnden Geschäftsführer bzw. geschäftsführenden Gesellschafter die persönlichen Voraussetzungen für eine Auszeichnung erfüllen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie wird daher über die genannten Personen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BZRG eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen.
Alle Informationen werden vertraulich behandelt und nur zum Zwecke der Preisausschreibung verwendet.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Adresse und die Schilderung meiner erfolgreichen Exportbearbeitung für Export-/Wirtschaftsförder-Belange verwendet werden darf. Alle anderen Daten bleiben vertraulich. Einer Kontaktaufnahme per Telefon, Post und Email durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie, die bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern und Bayern International GmbH stimme ich zu.